Zulassung von Studierenden aus Drittstaaten

Was

Die Zulassung zu einer Universität/Fachhochschule oder einem Kolleg ist das Verfahren, wodurch Studierende Zutritt zu einer tertiären Bildung an Universitäten/Fachhochschulen oder Kollegs erhalten.

Wer

Um in Österreich als ordentliche/r Studierende/r zu studieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss ein Studienplatz im ausgewählten Studiengang verfügbar sein.
  • Nachweis über allgemeine Qualifikation für die Inskription an einer Universität mittels Schulzeugnissen einer höheren Schule oder Zeugnis über eine mindestens 3-jährige post-sekundäre Ausbildung
  • falls zutreffend: Studienberechtigungsprüfung (nicht alle Staaten haben diese Art von Prüfung)
  • besondere Voraussetzungen: Nachweis über Aufnahme- bzw. Eignungsprüfung.
  • für die Zulassung zu einem Masterstudium: Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelor- bzw. Diplomstudium (Originalzeugnis oder Studienerfolgsnachweis mit ECTS und Noten)
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (falls erforderlich)

Wann

Die Zulassungsfrist für das Wintersemester endet am 1. September. Die Zulassungsfrist für das Sommersemester endet am 1. Februar. Die Universität benötigt bis zu 3 Monate für die Durchsicht aller Unterlagen und die Entscheidung über eine Zulassung.

Gut zu wissen

Die Zulassung liegt im Kompetenzbereich der Universität, daher können die Verfahren variieren.

Für die Zulassung zu einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule muss ein Eignungstest erfolgreich abgelegt werden. Für einige Studiengänge ist eine Aufnahme- bzw. Zulassungsprüfung erforderlich. Jede Universität entscheidet über die Umsetzung der Zulassungsbeschränkung, aber generell muss eine Aufnahmeprüfung nach dem Anmeldeverfahren abgelegt werden. Für künstlerische Studiengänge wird immer ein Eignungstest verlangt. Für ein Studium im Bereich Sportwissenschaft ist ein Nachweis über den Gesundheitszustand und eine gute körperliche Verfassung notwendig.

Die Kosten pro Semester betragen 726,72 Euro. Einige Staaten haben bilaterale Abkommen mit Österreich unterzeichnet und die Kosten können unter Umständen teilweise oder gänzlich erstattet werden. Auskunft erhält man bei der jeweiligen Universität.

Schritte

SCHRITT 1: Die Unterlagen müssen im Original eingereicht werden. Falls die Originaldokumente in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt wurden, benötigt man eine Beglaubigung oder Apostille dafür (siehe „Einreise und Aufenthalt“ – „Beglaubigung von Dokumenten“). Sie müssen auch von einer/m Gerichtsdolmetscher/in in Österreich übersetzt werden (siehe „Einreise und Aufenthalt“ – „Juristische Übersetzungen“).

SCHRITT 2: Nach ein paar Wochen erhält man den Zulassungsbescheid, die Ablehnung oder einen bedingten Zulassungsbescheid (in diesem Fall wurden möglicherweise nicht alle Unterlagen eingereicht oder es müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden).

SCHRITT 3: Nach Abgabe aller Unterlagen kann man sich an der Universität inskribieren. Die Anmeldegebühren sind zu bezahlen. Wenn die Gebühren beglichen sind, kann das Aufnahmeverfahren abgeschlossen werden und eine Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen ist möglich.

Wo

Die gewünschte Universität ist direkt zu kontaktieren. Alle erforderlichen Informationen erhält man über die Universität. Die Universität gibt auch Auskunft über Deutschkurse oder eventuell erforderliche Aufnahme- bzw. Zugangsprüfungen.