Beantragung einer Steuernummer

Was

Die Steuernummer wird vom örtlich zuständigen Finanzamt vergeben und einer/m Steuerzahler/in zugewiesen. Sie besteht aus einer zweistelligen Finanzamtsnummer und einer siebenstelligen Steuernummer.

Wer

Es gibt einen Unterschied zwischen juristischen Personen (Unternehmen, Genossenschaften oder Vereinen) und natürlichen Personen (Einzelperson, die entweder selbständig oder für eine/n Arbeitgeber/in tätig ist). In der Regel erhält jede (juristische und natürliche) Person eine einzige Steuernummer. Um eine Steuernummer zu bekommen, ist ein persönlicher Antrag erforderlich.

Wie

Die Registrierung einer Steuernummer erfolgt durch das Finanzministerium. Man muss sich an das örtlich zuständige Finanzamt wenden und einen gültigen Ausweis vorweisen; der Rest wird von der Finanzbehörde erledigt und die Steuernummer wird zur angegebenen Adresse per Post gesendet.

Wann

Wenn noch keine Steuererklärung abgegeben wurde (z. B. erstes Arbeitsverhältnis), wird eine Steuernummer vom örtlich zuständigen Finanzamt vergeben.

Wenn bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde, bedeutet dies, dass man bereits über eine Steuernummer verfügt. Dies kann beim örtlich zuständigen Finanzamt erfragt werden.

Gut zu wissen

Bei der Anmeldung als juristische Person stattet ein Außendienstorgan des Finanzamts dem Betrieb möglicherweise einen Besuch ab, um die Daten zu bestätigen. Das Finanzministerium legt einen Akt mit der Steuernummer an, welcher alle geleisteten Transaktionen enthält, und man wird regelmäßig über jegliche Änderungen informiert. Die Einsichtnahme ist auch online möglich (auf Deutsch): finanzonline.bmf.gv.at/fon/.

Wo

Mehr Informationen erhält man beim Bundesministerium für Finanzen (Finanzamt). Hier findet man das örtlich zuständige Finanzamt (auf Deutsch): service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden.