Beschäftigung von EU- bzw. EWR-Bürger/innen

Was

EU- bzw. EWR-Bürger/innen sind zur Arbeitssuche in Österreich berechtigt sowie hier zu leben und ohne Beschäftigungsbewilligung zu arbeiten. Sie sind hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs, der Arbeitsbedingungen und allen anderen sozialen und steuerlichen Begünstigungen den österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Bei EU- bzw. EWR-Bürger/innen ist auch ein Transfer von bestimmten Gesundheits- und Sozialleistungen in das Niederlassungsland möglich.

Wer

EU- oder EWR-Bürger/innen.

Wie

Über EU-Jobportale wie EURES können Arbeitsplätze gefunden werden. Auf EURES findet man Jobangebote aus ganz Europa, welche nach verschiedenen Kategorien aufgelistet werden (Arbeitsgebiet, Land, unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag). Man kann sich auch registrieren und seinen Lebenslauf hochladen, um für Arbeitgeber/innen in ganz Europa verfügbar zu sein.

Gut zu wissen

Krankenschwestern/Krankenpfleger für allgemeine Pflege, Apotheker/innen, Physiotherapeut/innen, Immobilienmakler/innen und Bergführer/innen können dank des Europäischen Berufsausweises (EBA) ihre Berufe in anderen EU-Ländern freier ausüben. Der EBA ist ein elektronisches Zertifikat, das die Freizügigkeit von Menschen in diesen mobilen Berufen erleichtern soll, indem das Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Österreich vereinfacht wird. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Englisch): europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_en.htm

Achtung

Es gibt einige Einschränkungen für kroatische Bürger/innen bis Juni 2020.