Einzelunternehmen – Selbständigkeit

Was

Gründung eines Einzelunternehmens.

Gut zu wissen

Es ist sehr ratsam, sich an die WKO zu wenden. Die WKO bietet Beratung und alle notwendigen Informationen. Wer plant, Mitarbeiter/innen zu beschäftigen, muss das der Gemeinde/Stadt mitteilen, da eine Kommunalsteuer zu zahlen ist.

Schritte

SCHRITT 1: Man kann sich von den Fachabteilungen und Expertinnen/Experten der Österreichischen Wirtschaftskammer – WKO beraten lassen.

SCHRITT 2: Erklärung der Neugründung des Unternehmens übermitteln und Gegenstand des Unternehmens beschreiben.

SCHRITT 3: (Elektronische) Gewerbeanmeldung: folgende Unterlagen sind erforderlich

A) Wenn man selbst den Befähigungsnachweis erbringen kann:

  • Reisepass
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes, falls man nicht in Österreich lebt oder seit weniger als fünf Jahren hier lebt.
  • Befähigungsnachweis
  • Aufenthaltstitel für selbständige Erwerbstätigkeit (für Drittstaatsangehörige)

B) Man kann selbst keinen Befähigungsnachweis erbringen, aber die/der Geschäftsführer/in. Die/der Gründer/in benötigt:

  • Reisepass
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes, falls man nicht in Österreich lebt oder seit weniger als fünf Jahren hier lebt.
  • Daueraufenthalt – EU (für Drittstaatsangehörige)

Die/der Geschäftsführer/in benötigt:

  • Reisepass
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers, falls sie/er nicht in Österreich lebt oder seit weniger als fünf Jahren hier lebt.
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung (Gebietskrankenkasse – GKK) als Arbeitnehmer/in im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.
  • Befähigungsnachweis
  • Erklärung der gewerberechtlichen Geschäftsführerin/des gewerberechtlichen Geschäftsführers über ihre/seine Tätigkeit im Unternehmen.

SCHRITT 4: Wenn man eine/n gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in beschäftigt, muss sie/er vor der Gewerbeanmeldung bei der GKK angemeldet werden.

SCHRITT 5: Die/der Geschäftsführer/in muss bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemeldet werden, wenn sie/er nicht bei der Gebietskrankenkasse (GKK) versichert wurde.

SCHRITT 6: Die unternehmerische Tätigkeit ist innerhalb eines Monats beim Finanzamt zu melden und eine Steuernummer für das Unternehmen ist beim zuständigen örtlichen Finanzamt zu beantragen.

SCHRITT 7: Für gewisse unternehmerische Tätigkeiten benötigt man eine behördliche Genehmigung. Die Gemeinde ist zu kontaktieren.

Wo

  • Bundesministerium für Finanzen (Finanzamt). Hier findet man das örtlich zuständige Finanzamt (auf Deutsch): service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/
  • Österreichische Wirtschaftskammer. Hier findet man die örtlich zuständige Stelle (auf Deutsch): www.wko.at