Einzelunternehmen – Selbständigkeit
Was
Gründung eines Einzelunternehmens.
Gut zu wissen
Es ist sehr ratsam, sich an die WKO zu wenden. Die WKO bietet Beratung und alle notwendigen Informationen. Wer plant, Mitarbeiter/innen zu beschäftigen, muss das der Gemeinde/Stadt mitteilen, da eine Kommunalsteuer zu zahlen ist.
Schritte
SCHRITT 1: Man kann sich von den Fachabteilungen und Expertinnen/Experten der Österreichischen Wirtschaftskammer – WKO beraten lassen.
SCHRITT 2: Erklärung der Neugründung des Unternehmens übermitteln und Gegenstand des Unternehmens beschreiben.
SCHRITT 3: (Elektronische) Gewerbeanmeldung: folgende Unterlagen sind erforderlich
A) Wenn man selbst den Befähigungsnachweis erbringen kann:
- Reisepass
- Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes, falls man nicht in Österreich lebt oder seit weniger als fünf Jahren hier lebt.
- Befähigungsnachweis
- Aufenthaltstitel für selbständige Erwerbstätigkeit (für Drittstaatsangehörige)
B) Man kann selbst keinen Befähigungsnachweis erbringen, aber die/der Geschäftsführer/in. Die/der Gründer/in benötigt:
- Reisepass
- Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes, falls man nicht in Österreich lebt oder seit weniger als fünf Jahren hier lebt.
- Daueraufenthalt – EU (für Drittstaatsangehörige)
Die/der Geschäftsführer/in benötigt:
- Reisepass
- Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers, falls sie/er nicht in Österreich lebt oder seit weniger als fünf Jahren hier lebt.
- Anmeldung bei der Sozialversicherung (Gebietskrankenkasse – GKK) als Arbeitnehmer/in im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.
- Befähigungsnachweis
- Erklärung der gewerberechtlichen Geschäftsführerin/des gewerberechtlichen Geschäftsführers über ihre/seine Tätigkeit im Unternehmen.
SCHRITT 4: Wenn man eine/n gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in beschäftigt, muss sie/er vor der Gewerbeanmeldung bei der GKK angemeldet werden.
SCHRITT 5: Die/der Geschäftsführer/in muss bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemeldet werden, wenn sie/er nicht bei der Gebietskrankenkasse (GKK) versichert wurde.
SCHRITT 6: Die unternehmerische Tätigkeit ist innerhalb eines Monats beim Finanzamt zu melden und eine Steuernummer für das Unternehmen ist beim zuständigen örtlichen Finanzamt zu beantragen.
SCHRITT 7: Für gewisse unternehmerische Tätigkeiten benötigt man eine behördliche Genehmigung. Die Gemeinde ist zu kontaktieren.
Wo
- Sozialversicherungsträger (Gebietskrankenkasse – GKK). Hier findet man die örtlich zuständigen Servicestellen (auf Deutsch): www.sozialversicherung.at/portal27/esvportal/content?contentid=10007.683713&viewmode=content
- Bundesministerium für Finanzen (Finanzamt). Hier findet man das örtlich zuständige Finanzamt (auf Deutsch): service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/
- Österreichische Wirtschaftskammer. Hier findet man die örtlich zuständige Stelle (auf Deutsch): www.wko.at