Erwerb durch Abstammung

Was

Kinder können die österreichische Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt ihrer Geburt erwerben, wenn die Eltern bzw. ein Elternteil Österreicher/in sind bzw. ist.

Wie

Ein Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Geburt, wenn ein Elternteil österreichische/r Staatsbürger/in ist. Falls der Vater die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, aber die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater die Vaterschaft für sein Kind anerkennen, damit es die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt.

Folgende Unterlagen sind bei der zuständigen Behörde einzureichen:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel des Kindes
  • Heiratsurkunde der Eltern und Nachweis über die österreichische Staatsbürgerschaft eines Elternteils
  • Falls die Eltern nicht verheiratet sind, benötigt man zusätzlich:
    • Anerkennung der Vaterschaft

Mehr Informationen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080405.html.

Wann

Die Geburt muss binnen einer Woche registriert werden.

Gut zu wissen

Die Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes anerkannt werden. Wenn das Kind im Ausland geboren wird und ein Elternteil Österreicher/in ist, kann das Kind die Doppelstaatsbürgerschaft erwerben. Nach österreichischem Gesetz muss sich das Kind nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, jedoch kann der andere Staat dies verlangen.

Wo

Gemeinde oder Magistrat. Amt der Landesregierung (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden.