Gesetzliche Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen

Was

Kinder unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines für sie gesetzlich verantwortlichen Erwachsenen nach Österreich einreisen, gelten als unbegleitete Minderjährige. Der Begriff bezieht sich meistens auf minderjährige Asylwerber/innen und Flüchtlinge.

Wer

Unter 18-Jährige ohne Familienangehörige in Österreich benötigen eine gesetzliche Vertretung.

Wie

Unbegleitete Minderjährige, die in Österreich internationalen Schutz beantragen, werden einer/m gesetzlichen Vertreter/in zugeteilt, sobald sie den Asylantrag stellen. Die/der gesetzliche Vertreter/in begleitet die Minderjährigen zu den Einvernahmen beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und übernimmt auch die rechtliche Beratung. Nach der Zulassung zum Verfahren werden unbegleitete Minderjährige in einem Bundesland untergebracht. Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt hier und ernennt eine/n neue/n gesetzliche/n Vertreter/in. Diese/r gesetzliche Vertreter/in hilft der/dem Minderjährigen dabei, Fuß zu fassen, einen Sprachkurs zu finden und kümmert sich um sie/ihn bei gesundheitlichen Problemen.

Wo

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – BFA (auf Deutsch): www.bfa.gv.at/kontakt/start.aspx