Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Was

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person mit einer/m gewerberechtlichen Geschäftsführer/in, wobei die Inhaber/innen nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Gut zu wissen

Es ist sehr ratsam, sich an die WKO zu wenden. Die WKO bietet Beratung und alle notwendigen Informationen. Wer plant, Mitarbeiter/innen zu beschäftigen, muss das der Gemeinde/Stadt mitteilen, da eine Kommunalsteuer zu zahlen ist.

Schritte

SCHRITT 1: Man kann sich von den Fachabteilungen und Expertinnen/Experten der Österreichischen Wirtschaftskammer – WKO beraten lassen.

SCHRITT 2: Erklärung der Neugründung einer GmbH übermitteln und den Gegenstand des Unternehmens beschreiben.

SCHRITT 3: Die Gesellschafter/innen müssen einen Gesellschaftsvertrag in Form eines Notariatsakts abschließen.

SCHRITT 4: Treffen der Geschäftsführung und der Vertretung. Man benötigt eine notarielle Bestätigung.

SCHRITT 5: Bankbestätigung über mindestens 35.000 Euro Stammkapital, wovon mindestens die Hälfte in bar eingezahlt sein muss.

SCHRITT 6: Eintrag ins Firmenbuch. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Gesellschaftsvertrag in Notariatsaktform
  • von den Gesellschaftern unterschriebener Beschluss über das Treffen der Geschäftsführung
  • Bankbestätigung
  • Musterzeichnungen der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Finanzamts für Gebühren und Verkehrssteuern

SCHRITT 7: (Elektronische) Gewerbeanmeldung: Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Reisepass aller Personen mit maßgeblichem Einfluss
  • Bestätigung der Eintragung im Firmenbuch
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes von Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftsführung; falls sie nicht in Österreich leben oder seit weniger als fünf Jahren hier leben.
  • Erklärung, dass bei Personen mit maßgeblichem Einfluss auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen (keine begangenen Straftaten oder gerichtliche Verurteilungen)

SCHRITT 8: Sozialversicherung (Gebietskrankenkasse – GKK). Wenn man eine/n gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in beschäftigt, muss sie/er vor der Gewerbeanmeldung bei der GKK angemeldet werden.

SCHRITT 9: Die/der Geschäftsführer/in muss bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemeldet werden, wenn sie/er nicht bei der Gebietskrankenkasse (GKK) versichert wurde.

SCHRITT 10: Die unternehmerische Tätigkeit ist innerhalb eines Monats beim Finanzamt zu melden und eine Steuernummer für die/den Gesellschafter/in (die Gesellschafter/innen) und das Unternehmen ist beim zuständigen örtlichen Finanzamt zu beantragen.

SCHRITT 11: Für einige unternehmerische Tätigkeiten (z. B. Restaurant, Gewerbe im Gesundheitsbereich etc.) ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Gemeinde ist zu kontaktieren.

Wo