Gründung einer Offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG)

Was

Diese Rechtsformen können einem bestimmten Zweck verfolgen, wie freiberufliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Eine Offene Gesellschaft (OG) ist eine Gesellschaft, die im eigenen Namen handelt und deren Gesellschafter/innen als Gesamtschuldner/innen und unbeschränkt (mit ihrem gesamten Vermögen) für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Im Gegensatz dazu ist eine Kommanditgesellschaft (KG) eine Gesellschaft, die im eigenen Namen handelt und bei der bestimmte Gesellschafter/innen (Kommanditist) für Verbindlichkeiten des Unternehmens beschränkt haften, andere Gesellschafter/innen (Komplementär) haften hingegen unbeschränkt.

Gut zu wissen

Es ist sehr ratsam, sich an die Österreichische Wirtschaftskammer – WKO zu wenden. Wer plant, Mitarbeiter/innen zu beschäftigen, muss das der Gemeinde/Stadt mitteilen, da eine Kommunalsteuer zu zahlen ist.

Schritte

SCHRITT 1: Man kann sich von den Fachabteilungen und Expertinnen/Experten der Österreichischen Wirtschaftskammer – WKO beraten lassen.

SCHRITT 2: Erklärung der Neugründung des Unternehmens übermitteln und Gegenstand des Unternehmens beschreiben.

SCHRITT 3: Die Gesellschafter/innen (mindestens 2) schließen einen Gesellschaftsvertrag ab.

SCHRITT 4: Antrag für die Eintragung ins Firmenbuch. Der Antrag ist notariell zu beglaubigen.

SCHRITT 5: (Elektronische) Gewerbeanmeldung: folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Reisepass aller Personen mit maßgeblichem Einfluss
  • Firmenbuchauszug
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers und allen unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen/Gesellschaftern, falls sie nicht in Österreich leben oder seit weniger als fünf Jahren hier leben.
  • Bestätigung, dass es keine Ausschließungsgründe hinsichtlich der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit durch die Gesellschaft gibt.

Folgende zusätzliche Unterlagen sind für die/den gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in notwendig:

  • Reisepass
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung (Gebietskrankenkasse – GKK) als Arbeitnehmer/in im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.
  • Befähigungsnachweis
  • Erklärung der gewerberechtlichen Geschäftsführerin/des gewerberechtlichen Geschäftsführers über ihre/seine Tätigkeit im Unternehmen.

SCHRITT 6: Sozialversicherung (Gebietskrankenkasse – GKK). Wenn man eine/n gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in beschäftigt, muss sie/er vor der Gewerbeanmeldung bei der GKK angemeldet werden.

SCHRITT 7: Die/der Geschäftsführer/in muss bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemeldet werden, wenn sie/er nicht bei der Gebietskrankenkasse (GKK) versichert wurde.

SCHRITT 8: Die unternehmerische Tätigkeit ist innerhalb eines Monats beim Finanzamt zu melden und eine Steuernummer für die/den Gesellschafter/in (die Gesellschafter/innen) und das Unternehmen ist beim zuständigen örtlichen Finanzamt zu beantragen.

SCHRITT 9: Für gewisse unternehmerische Tätigkeiten benötigt man eine behördliche Genehmigung. Die Gemeinde ist zu kontaktieren.

Wo