Nostrifikation/Anerkennung von Zeugnissen

Nostrifikation

Was

Anerkennung eines ausländischen Zeugnisses, um sich an einer Schule oder für die Oberstufe einzuschreiben.

Wo

Bundesministerium für Bildung

(auf Deutsch) www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/nostrifikationen.html

Minoritenplatz 5, 1014 Wien

E-Mail: minsterium@bmbf.gv.at

Nostrifikation

Was

Anerkennung eines ausländischen Zeugnisses, um sich an einer Universität einzuschreiben. Die Universität, die man besuchen möchte, ist für die Nostrifikation der Zeugnisse des Herkunftslandes zuständig.

Wo

Liste der Universitäten in Österreich (auf Englisch und Deutsch): wissenschaft.bmwfw.gv.at/home/studies/enic-naric-austria/contact-points/

Gleichwertigkeit und Bewertung

Was

Wer bereits ein Abschlusszeugnis einer Universität des Herkunftslandes hat, muss dies anerkennen lassen.

Wo

National Information Centre for academic recognition – NARIC (auf Englisch und Deutsch): www.aais.at

Stubenring 1, 1011 Wien

E-Mail: naric@bmwfw.gv.at

Gleichhaltung

Was

Anerkennung einer ausländischen Lehrausbildung.

Wo

Die behördliche Zuständigkeit für die Anerkennung hängt vom jeweiligen Beruf ab. Siehe Abschnitt „Arbeiten – Beschäftigung – Reglementierte Berufe“, um die für die Anerkennung zuständige Behörde zu finden. Für mehr Informationen kann man sich an das Bundesministerium für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft wenden (auf Englisch und Deutsch): www.en.bmwfw.gv.at/Vocationaltraining/Seiten/RecognitionofdiplomasintheEU.aspx.

Stubenring 1

1011 Wien

E-Mail: anerkennung-lehrabschluss@bmwfw.gv.at