Nostrifikation/Anerkennung von Zeugnissen
Nostrifikation
WasAnerkennung eines ausländischen Zeugnisses, um sich an einer Schule oder für die Oberstufe einzuschreiben.
WoBundesministerium für Bildung
(auf Deutsch) www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/nostrifikationen.html
Minoritenplatz 5, 1014 Wien
E-Mail: minsterium@bmbf.gv.at
Nostrifikation
WasAnerkennung eines ausländischen Zeugnisses, um sich an einer Universität einzuschreiben. Die Universität, die man besuchen möchte, ist für die Nostrifikation der Zeugnisse des Herkunftslandes zuständig.
WoListe der Universitäten in Österreich (auf Englisch und Deutsch): wissenschaft.bmwfw.gv.at/home/studies/enic-naric-austria/contact-points/
Gleichwertigkeit und Bewertung
WasWer bereits ein Abschlusszeugnis einer Universität des Herkunftslandes hat, muss dies anerkennen lassen.
WoNational Information Centre for academic recognition – NARIC (auf Englisch und Deutsch): www.aais.at
Stubenring 1, 1011 Wien
E-Mail: naric@bmwfw.gv.at
Gleichhaltung
WasAnerkennung einer ausländischen Lehrausbildung.
WoDie behördliche Zuständigkeit für die Anerkennung hängt vom jeweiligen Beruf ab. Siehe Abschnitt „Arbeiten – Beschäftigung – Reglementierte Berufe“, um die für die Anerkennung zuständige Behörde zu finden. Für mehr Informationen kann man sich an das Bundesministerium für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft wenden (auf Englisch und Deutsch): www.en.bmwfw.gv.at/Vocationaltraining/Seiten/RecognitionofdiplomasintheEU.aspx.
Stubenring 1
1011 Wien
E-Mail: anerkennung-lehrabschluss@bmwfw.gv.at