Stipendien und Beihilfen

Schüler/innenbeihilfe

Was

Finanzielle Unterstützung für Schüler/innen. Für die Berechnung wird das Einkommen der Eltern und der Schülerin/des Schülers (falls zutreffend) herangezogen. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres gestellt werden. Schüler/innenbeihilfe kann beantragen, wer:

  • Schüler/in ab der 10. Schulstufe ist
  • Schüler/in aus EWR-Mitgliedsstaaten ist
  • Schüler/in mit anerkanntem Flüchtlingsstatus ist
  • Schüler/in aus Drittstaaten oder staatenlose/r Schüler/in ist, deren/dessen Eltern ihren angemeldeten Wohnsitz in Österreich haben und hier seit mindestens 5 Jahren arbeiten
  • als sozial bedürftig gilt (soziale Bedürftigkeit hängt vom Familieneinkommen, Familienstatus und der Anzahl der Familienmitglieder ab).
Wo

Die zuständige Behörde ist der Landesschulrat (auf Deutsch): www.landesschulrat.at/

Besondere Schulbeihilfe

Was

Finanzielle Unterstützung für Schüler/innen, die kurz vor der Abschlussprüfung an einer höheren Schule für Berufstätige stehen. Für die Berechnung wird das Einkommen der Eltern und der Schülerin/des Schülers (falls zutreffend) herangezogen. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres gestellt werden. Besondere Schulbeihilfe kann beantragen, wer:

  • erwachsene/r und berufstätige/r Schüler/in einer Schule für Berufstätige ist
  • voraussichtlich innerhalb von 6 Monaten zur Abschlussprüfung antritt
  • vor dem Schulbesuch für mindestens 1 Jahr berufstätig war
  • sich zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nachweislich unbezahlt beurlauben hat lassen oder die Berufstätigkeit nachweislich eingestellt hat.
Wo

Die zuständige Behörde ist der Landesschulrat (auf Deutsch): www.landesschulrat.at/