Verkauf einer Personengesellschaft (OG oder KG)

Was

Ein Wechsel der Gesellschafter/innen in einem Unternehmen muss von allen ehemaligen und neuen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern angezeigt werden. Jeder Wechsel ist beim Firmenbuch zu melden und im Firmenbucheintrag zu vermerken.

Wie

Die Unterschrift muss auf einem beglaubigten Beschluss aller haftenden Gesellschafter/innen vorgelegt werden.

Gut zu wissen

Es ist äußerst empfehlenswert, sich hierzu im Vorhinein von Expertinnen/Experten (z. B. Österreichische Wirtschaftskammer) beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten zu berücksichtigen (z. B. Verschuldung des Unternehmens).

Wo

Hier findet man das zuständige Landesgericht (auf Deutsch): www.justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a90e378661ef.de.html