Aktives Wahlrecht
Bundespräsident/in
WasDas österreichische Staatsoberhaupt wird alle 6 Jahre gewählt. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html
Nationalrat
WasDer Nationalrat wird alle 5 Jahre gewählt. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html
Landtag (Landesparlament)
WasDer Landtag wird alle 5 Jahre gewählt. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html
Gemeinderat und Bürgermeister/in
WasGemeinderats- und Bürgermeisterwahlen finden in Niederösterreich, Salzburg, Vorarlberg, in der Steiermark und im Burgenland alle 5 Jahre statt und in Kärnten, Tirol und Oberösterreich alle 6 Jahre. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html
Wiener Wahlen
WasDie/der Bürgermeister/in, die Mitglieder des Gemeinderats (entspricht einem Landtag der Bundesländer) und die Mitglieder der Bezirksvertretung werden alle 5 Jahre gewählt. Aktiv wahlberechtigt sind alle österreichische/n Staatsbürger/innen, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. EU-Bürger/innen können bei den Bezirksvertretungswahlen teilnehmen, aber nicht bei den Gemeinderatswahlen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html
Europawahlen
WasDie Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle 5 Jahre gewählt. EU-Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die mindestens 16 Jahre alt sind, können eine/n österreichische/n Vertreter/in oder eine/n Vertreter/in ihres Herkunftslandes wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html
Volksabstimmung, Volksbefragung und Europäische Bürgerinitiative
WasDas Ergebnis eines Referendums mit Ja-oder-Nein-Frage ist nicht immer rechtlich bindend. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html