Aktives Wahlrecht

Bundespräsident/in

Was

Das österreichische Staatsoberhaupt wird alle 6 Jahre gewählt. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html

Nationalrat

Was

Der Nationalrat wird alle 5 Jahre gewählt. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html

Landtag (Landesparlament)

Was

Der Landtag wird alle 5 Jahre gewählt. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html

Gemeinderat und Bürgermeister/in

Was

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen finden in Niederösterreich, Salzburg, Vorarlberg, in der Steiermark und im Burgenland alle 5 Jahre statt und in Kärnten, Tirol und Oberösterreich alle 6 Jahre. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html

Wiener Wahlen

Was

Die/der Bürgermeister/in, die Mitglieder des Gemeinderats (entspricht einem Landtag der Bundesländer) und die Mitglieder der Bezirksvertretung werden alle 5 Jahre gewählt. Aktiv wahlberechtigt sind alle österreichische/n Staatsbürger/innen, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. EU-Bürger/innen können bei den Bezirksvertretungswahlen teilnehmen, aber nicht bei den Gemeinderatswahlen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html

Europawahlen

Was

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle 5 Jahre gewählt. EU-Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die mindestens 16 Jahre alt sind, können eine/n österreichische/n Vertreter/in oder eine/n Vertreter/in ihres Herkunftslandes wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html

Volksabstimmung, Volksbefragung und Europäische Bürgerinitiative

Was

Das Ergebnis eines Referendums mit Ja-oder-Nein-Frage ist nicht immer rechtlich bindend. Um wählen zu dürfen, benötigt man die österreichische Staatsbürgerschaft und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Nach Anmeldung der Wohnadresse in Österreich wird eine Wahlinformation von der zuständigen Behörde per Post zugesandt. In diesem Informationsschreiben werden das Wahllokal und die zur Wahl erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Mehr Informationen sind hier verfügbar (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html