Daueraufenthalt – EU

Was

Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörigen erteilt wird, die in den letzten fünf Jahren ununterbrochen in Österreich gelebt haben. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zum uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Dieser Aufenthaltstitel gilt für 5 Jahre. Bei Ablauf muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

Wer

Drittstaatsangehörige, die fortgeschrittene Deutschkenntnisse (B1) nachweisen können und über einen der folgenden Aufenthaltstitel verfügen:

  • Rot-Weiß-Rot – Karte
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit für Familienangehörige
  • Blaue Karte – EU
  • Familienangehörige/r

Wie

Es müssen allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden:

  • regelmäßiges Einkommen, wodurch der Lebensunterhalt gesichert ist (Mindesteinkommen, dessen Höhe von den österreichischen Behörden festgelegt wird und sich jährlich ändert)
  • Krankenversicherung
  • Nachweis einer Unterkunft
  • keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit

Es müssen auch besondere Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss ein Nachweis über fortgeschrittenen Deutschkenntnissen (B1) erbracht werden
  • Nachweis über Niederlassung in Österreich für die letzten 5 Jahre

Mehr Informationen über diese Karte (auf Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch): www.Vienna.gv.at/english/e-government/documents/residence/indefinite-leave/long-term-resident-ec.html.

Antragsformular für „Daueraufenthalt“ (auf Deutsch), siehe Nummer 22: www.bmi.gv.at/cms/bmi_niederlassung/formulare/antragsformulare.aspx.

Wann

Ein Antrag muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels der Inhaber/innen gestellt werden.

Gut zu wissen

Die 5 Jahre gelten als unterbrochen, wenn man in dieser Zeit mehr als 10 Monate insgesamt oder 6 Monate in Folge außerhalb Österreichs gelebt hat.

Wo

Ein Antrag ist beim jeweiligen Amt der Landesregierung oder bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat zu stellen (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden.