Daueraufenthalt – EU
Was
Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörigen erteilt wird, die in den letzten fünf Jahren ununterbrochen in Österreich gelebt haben. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zum uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Dieser Aufenthaltstitel gilt für 5 Jahre. Bei Ablauf muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
Wer
Drittstaatsangehörige, die fortgeschrittene Deutschkenntnisse (B1) nachweisen können und über einen der folgenden Aufenthaltstitel verfügen:
- Rot-Weiß-Rot – Karte
- Rot-Weiß-Rot – Karte plus
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit für Familienangehörige
- Blaue Karte – EU
- Familienangehörige/r
Wie
Es müssen allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden:
- regelmäßiges Einkommen, wodurch der Lebensunterhalt gesichert ist (Mindesteinkommen, dessen Höhe von den österreichischen Behörden festgelegt wird und sich jährlich ändert)
- Krankenversicherung
- Nachweis einer Unterkunft
- keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
Es müssen auch besondere Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss ein Nachweis über fortgeschrittenen Deutschkenntnissen (B1) erbracht werden
- Nachweis über Niederlassung in Österreich für die letzten 5 Jahre
Mehr Informationen über diese Karte (auf Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch): www.Vienna.gv.at/english/e-government/documents/residence/indefinite-leave/long-term-resident-ec.html.
Antragsformular für „Daueraufenthalt“ (auf Deutsch), siehe Nummer 22: www.bmi.gv.at/cms/bmi_niederlassung/formulare/antragsformulare.aspx.
Wann
Ein Antrag muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels der Inhaber/innen gestellt werden.
Gut zu wissen
Die 5 Jahre gelten als unterbrochen, wenn man in dieser Zeit mehr als 10 Monate insgesamt oder 6 Monate in Folge außerhalb Österreichs gelebt hat.
Wo
Ein Antrag ist beim jeweiligen Amt der Landesregierung oder bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat zu stellen (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden.