Gründung eines Vereins
Was
Ein Verein ist zwar nicht auf Gewinn gerichtet, es wird aber ein pädagogischer oder gemeinnütziger bzw. sozialer Zweck verfolgt. Im Folgenden werden einige rechtliche Grundlagen zur Vereinsgründung beschrieben.
Gut zu wissen
Die Gebühren für die Gründung müssen nur bei einem positiven Bescheid bezahlt werden.
Schritte
SCHRITT 1: Der zuständigen Behörde müssen folgende Unterlagen übermittelt werden: die Vereinsstatuten in deutscher Sprache, die von mindestens 2 Personen (mindestens 14 Jahre alt) vereinbart wurden, ein Antragsformular und eine unterschriebene Errichtungsanzeige der Gründungsmitglieder. Mustertexte für Statuten, das Antragsformular und weitere wichtige Unterlagen (z. B. Änderung der Vereinsvertretung) sind hier verfügbar: (auf Deutsch): www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/abfragen/start.aspx
SCHRITT 2: Innerhalb von 4 bis 6 Wochen erhält man einen Bescheid von der zuständigen Behörde.
SCHRITT 3: Wird der Gründung zugestimmt, kann der Verein ins Zentrale Vereinsregister – ZVR eingetragen werden. Dies muss online durchgeführt werden (auf Deutsch): citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/zvn/public/Registerauszug. Nach der Anmeldung gilt der Verein als Rechtsperson.
Wo
Gemeinde oder Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden