Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Was

Beihilfe für Schüler/innen, die aufgrund ihrer Ausbildung an einen anderen Ort fahren müssen, weil der Schulzweig in der Nähe nicht verfügbar ist und/oder eine Rückkehr aufgrund der Entfernung zum Hauptwohnsitz nach dem Unterricht nicht möglich ist. Für die Berechnung wird das Einkommen der Eltern und der Schülerin/des Schülers (falls zutreffend) herangezogen. Die Fahrtkostenbeihilfe beträgt 105 Euro und wird nur Schülerinnen/Schülern gewährt, die auch eine Heimbeihilfe beziehen.

Wer

Schüler/innen einer:

  • Polytechnischen Schule
  • land- oder forstwirtschaftlichen Schule
  • Schüler/innen ab der 9. Schulstufe.
  • Schüler/innen aus EWR-Mitgliedsstaaten.
  • Schüler/innen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus.
  • Schüler/innen aus Drittstaaten oder Staatenlose, deren Eltern ihren angemeldeten Wohnsitz in Österreich haben und hier seit mindestens 5 Jahren arbeiten.

Wie

Bei der Bildungseinrichtung erhält man weitere Informationen und eine Liste der erforderlichen Unterlagen.

Wann

Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres gestellt werden.

Gut zu wissen

Die Antragsteller/innen sollten sozial bedürftig sein (soziale Bedürftigkeit hängt vom Familieneinkommen, Familienstatus und der Anzahl der Familienmitglieder ab).

Wo

Studierende einer Universität oder Fachhochschule kontaktieren die örtlich zuständige Stelle des Bundesministeriums für Bildung: www.stipendium.at/stipendienstellen.

Für Schüler/innen von land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen: das Büro der Landeshauptfrau/des Landeshauptmanns (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerdenbundeslaender.