Medizinische Versorgung erhalten

Was

Wer krank ist, soll sich an eine/n Allgemeinmediziner/in (Familienärztin/Familienarzt) in der Nähe wenden. Hier können Allgemeinmediziner/innen unter dem Stichwort „Arzt für Allgemeinmedizin“ oder Zahnärztinnen/Zahnärzte unter „Zahnarzt“ gefunden werden (auf Deutsch): www.herold.at oder www.docfinder.at. Allgemeinmediziner/innen sind die erste Anlaufstelle; sie führen allgemeine Untersuchungen durch und bieten einfache Bluttests an. Bei Bedarf überweisen sie die Patientin/den Patienten an eine Fachärztin/einen Facharzt oder ein Ambulatorium bzw. eine Klinik.

Gut zu wissen

Die e-card wird innerhalb von 2 Wochen nach der Erstanmeldung bei der Sozialversicherung per Post zugesandt.

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ist pro Tag ein Taggeld fällig. Die Behandlungen sind kostenlos, solange eine Versicherung besteht. Schwangere erhalten auch dann kostenlose medizinische Hilfe, wenn sie nicht krankenversichert sind und müssen kein Taggeld zahlen.

Schritte

SCHRITT 1: Den Versicherungsschutz überprüfen. Wenn man über die Gebietskrankenkasse – GKK versichert ist, muss man eine Ärztin/einen Arzt finden, die/der einen Vertrag mit dieser Versicherung hat. Wenn man über einen anderen Versicherungsträger versichert ist, sucht man eine Ärztin/einen Arzt in der Nähe, die/der diese Versicherung akzeptiert.

SCHRITT 2: Die Öffnungszeiten beachten und herausfinden, ob neue Patient/innen aufgenommen werden; immer die Krankenversicherungskarte (e-card) mitnehmen. Wer über die Sozialversicherung versichert ist, braucht nichts Weiteres zu tun. Falls man privat versichert ist, benötigt man die Polizzennummer der Versicherung. Unter Umständen wird eine Rechnung für die medizinische Untersuchung ausgestellt. Sobald diese beglichen wurde, kann sie zur Kostenerstattung bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden.

SCHRITT 3: Wenn eine fachärztliche Untersuchung erforderlich ist, muss zuvor ein/e Allgemeinmediziner/in konsultiert werden. Bei Bedarf wird sie/er einen Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein ausstellen und eine Fachärztin/einen Facharzt empfehlen.

SCHRITT 4: Terminvereinbarung im Voraus per Telefon oder E-Mail. Die Krankenversicherungskarte (e-card) und der Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein wird verlangt.

Wo

Die Österreichische Ärztekammer oder die staatliche Ärztekammer des Herkunftslandes bieten eine Auflistung der Mediziner/innen, geordnet nach Bezirken, Fachgebieten, Geschlecht, Öffnungszeiten und Fremdsprachkenntnissen (auf Deutsch): www.aerztekammer.at.