Rot-Weiß-Rot – Karte plus

Was

Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, um vorübergehend in Österreich zu leben, und zwar mit Zugang zum Arbeitsmarkt.

Wer

Eine Beantragung der „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ ist möglich für Inhaber/innen einer „Rot-Weiß-Rot – Karte“ oder „Blauen Karte – EU“, für Familienangehörige von Inhaberinnen/Inhabern einer „Blauen Karte – EU“, „Rot-Weiß-Rot – Karte“ oder eines „Daueraufenthalt – EU“.

Wie

Es müssen allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden:

  • regelmäßiges Einkommen, wodurch der Lebensunterhalt gesichert ist (Mindesteinkommen, dessen Höhe von den österreichischen Behörden festgelegt wird und sich jährlich ändert)
  • Krankenversicherung
  • Nachweis einer Unterkunft
  • keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.

Mehr Informationen über die allgemeinen Voraussetzungen (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120217.html

Es müssen auch besondere Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Man möchte eine Verlängerung der Rot-Weiß-Rot – Karte: Nachweis, dass man Inhaber/in einer Rot-Weiß-Rot – Karte für 12 Monate war und Bestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS), dass man mindestens die letzten 10 Monate beschäftigt war.
  • Man möchte eine Verlängerung der Blauen Karte – EU.
  • Familienangehörige von Inhaberinnen/Inhabern einer Blauen Karte – EU.
  • Familienangehörige von Inhaberinnen/Inhabern einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder Inhaber/in eines Daueraufenthalts – EU.

Mehr Informationen über die einzelnen Voraussetzungen (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120307.html#AllgemeineInformationen

Antragsformular für die „Rot-Weiß-Rot – Karte“ (auf Deutsch), siehe Nummer 19: www.bmi.gv.at/cms/bmi_niederlassung/formulare/antragsformulare.aspx

Wann

Ein Antrag muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels der Inhaber/innen gestellt werden.

Gut zu wissen

Im Falle einer Familienzusammenführung läuft die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ gleichzeitig mit der Karte jener Person ab, welche die Familie zusammenführt.

Es müssen Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (elementares Niveau) nachgewiesen werden. Es bestehen Ausnahmeregelungen für Familienangehörige von Inhaberinnen/Inhabern der „Rot-Weiß-Rot Karte für besonders Hochqualifizierte“; der „Blauen Karte – EU“ oder des „Daueraufenthalt – EU“.

Wo

Ein Antrag kann bei der nächstgelegenen österreichischen Botschaft im Herkunftsland gestellt werden. Personen ohne Visumpflicht für Österreich können sich an das jeweilige Amt der Landesregierung oder die Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat wenden (auf Deutsch): www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden.