Arten der Beglaubigung

Legalisation (Beglaubigung)

Was

Die Legalisation dient dazu, die Echtheit von Urkunden zu bestätigen. Die Legalisation ist nur bei Staaten erforderlich, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen nicht unterzeichnet haben: www.internationalapostille.com/hague-apostille-member-countries/. Falls das Herkunftsland das Übereinkommen unterzeichnet hat, lesen Sie bitte direkt beim Thema Apostille weiter. Für die Legalisation wird eine Gebühr fällig.

Wo

Wenn ausländische Urkunden in Österreich verwendet werden sollen, müssen diese erst vom Außenministerium des Herkunftslandes beglaubigt werden.

Nach dieser Legalisation geht man zu einer österreichischen Botschaft und lässt die Urkunden dort beglaubigen, um den Legalisierungsvorgang abzuschließen. Danach können diese Urkunden in Österreich verwendet werden.

Apostille

Was

Es handelt sich um die Legalisierung einer Urkunde, um deren Echtheit zu überprüfen. Die Apostille ist ein Blatt Papier, das von der zuständigen Behörde ausgedruckt und an die Originalurkunde angeheftet wird.

Die Apostille kommt bei Staaten zur Anwendung, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben: www.internationalapostille.com/hague-apostille-member-countries/. Falls das Herkunftsland dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, lesen Sie bitte die Informationen zur Legalisation. Für die Apostille wird eine Gebühr fällig.

Wo

Je nach Staat können unterschiedliche Behörden für die Ausstellung der Apostille zuständig sein. Man kann sich bei der Botschaft des Herkunftslandes darüber informieren, welche Behörde zuständig ist.

Überbeglaubigung

Was

Zur Verwendung einer österreichischen Urkunde im Ausland wird eine Überbeglaubigung benötigt. Es handelt sich um eine Echtheitsbestätigung einer Urkunde durch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Wo

Österreichisches Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Büro für Konsularbeglaubigungen

Minoritenplatz 8

1010 Wien

E-Mail: beglaubigungen@bmeia.gv.at

Tel. (+43) 050 1150-4425 oder 4429

Beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie)

Was

 Eine beglaubigte Abschrift ist die Kopie einer Urkunde, die von einer zuständigen Behörde beglaubigt wurde. Dies gilt nur für Dokumente, die in Österreich ausgestellt und verwendet werden.

Wo

Notarinnen/Notare oder ein Bezirksgericht.